22 Jun 2009
Sicherheit im Kindergarten

Muss ein Kindergarten abgeschlossen sein? Die Kinder sollen nicht unbeaufsichtigt den Kindergarten verlassen. Also muss die Tür zu sein. Gleichzeitig müssen die Kleinen im Notfall die Möglichkeit haben, ohne fremde Hilfe nach draußen zu kommen. Also die Tür doch offen lassen? Beides falsch!
effeff bietet für diese Fälle eine geprüfte und anerkannte Lösung.
Das Funktionsprinzip ist einfach: Die Tür zum Kindergarten wird zusätzlich verriegelt.
Wenn die Eltern die Kinder bringen oder abholen, ist die Tür für diesen Zeitraum entriegelt.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Tür fest verriegelt.
Im Innenbereich sind neben der Tür ein Taster und ein Rettungswegterminal angebracht: Der Taster ist für Erwachsene problemlos zu erreichen, während das den Kindern nicht möglich ist. Über diesen Taster können Erwachsene jederzeit die Tür entriegeln.
Damit im Ernstfall auch die Kinder ohne Hilfe Erwachsener nach draußen kommen, wird in Höhe von ca. 1,05 Meter ein Türterminal mit Nottaste angebracht. Wenn ein Kind diesen roten Knopf drückt, kann es die Tür von innen öffnen. Gleichzeitig wird ein Alarm ausgelöst. So ist sichergestellt, dass die Aufsichtsperson hört, wenn die Tür von einem Kind geöffnet wird.
Mit diesem System kann der Konflikt zwischen Aufsichtspflicht des Personals und den gesetzlichen Bestimmungen, die ein problemloses Öffnen im Notfall vorschreiben, gelöst werden.